Vereinsregisteranmeldungen

Sie möchten Ihren neu gegründeten Verein oder Änderungen bei einem bestehenden Verein zum Vereinsregister anmelden?

Für die Anmeldung könne Sie Ihre eigene Anmeldung verwenden oder die des zuständigen Vereinsregisters. Viele Vereinsregister stellen auf ihrer Website ein Muster für die Vereinsregisteranmeldung zur Verfügung. Alternativ können Sie auch unsere Muster für die Vereinsregisteranmeldung verwenden, welche Sie nachstehend finden und am Ende auch Hinweise zu den wichtigsten Punkten enthalten, die Sie bei der Anmeldung beachten sollten.

Als Notariat beglaubigen wir sodann die Unterschrift der anmeldepflichtigen Personen und reichen die Anmeldung beim Vereinsregister an. Hierfür ist es erforderlich, dass Sie die Vereinsregisteranmeldung komplett im Vorfeld vorbereitet haben und lediglich bei uns noch unterzeichnen. Bitte bringen Sie zum Termin ferner die Unterlagen mit, die mit zum Vereinsregister einzureichen sind, in der Regel also das Protokoll der Mitgliederversammlung. Eine Fertigung der Vereinsregisteranmeldung durch uns als Notariat erfolgt nicht. Ebenso können wir keine inhaltliche Beratung leisten, wie ein Verein gegründet wird und wie Beschlüsse bei einem Verein ordnungsgemäß getroffen werden. Bitte wenden Sie sich wegen solcher inhaltlicher Fragen an Ihren Verband oder an einen auf das Vereinsrecht spezialisierten Rechtsanwalt. 


Erstanmeldung Verein Word-Formular »
Vereinsregisteranmeldungen bei Änderungen Word-Formular »