Abschriften von verwahrten Urkunden
Sie benötigen die Abschrift einer Urkunde aus dem Notararchiv (mit Ausnahme einer Teilungserklärung nach dem WEG)? Dann verwenden Sie das folgende Formular:
Sie benötigen eine Abschrift einer Teilungserklärung aus dem Notararchiv? Dann verwenden Sie das folgende Formular:
Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund des Umfangs von Abschriften von Teilungserklärungen (umfangreiche Dokumente nebst Plänen) diese nicht kurzfristig zur Verfügung stellen können. Bitte wenden Sie sich daher vorrangig an den WEG-Verwalter, der in der Regel eine Abschrift der Teilungserklärung hat, oder an das zuständige Grundbuchamt. Aktuell beträgt die Bearbeitungsdauer in der Regel mindestens einen Monat.